opencaselaw.ch

2015-04-23_sv_2

Basel-Landschaft · 2015-04-23 · Deutsch BL

Die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenkasse gegenüber Leistungen der Invalidenversicherung ist zu verneinen, wenn die versicherte Person offensichtlich vermittlungsunfähig ist. Liegt keine offensichtliche Vermittlungsunfähigkeit vor, kommt die Vermutung zum Tragen, dass die versicherte Person vermittlungsfähig ist - auch wenn Zweifel an der Vermittlungsfähigkeit bestehen. Vorliegend wurde die offensichtliche Vermittlungs-unfähigkeit verneint und die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenkasse bejaht.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 23.04.2015 2015-04-23_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.04.2015 2015-04-23_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.04.2015 2015-04-23_sv_2

Die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenkasse gegenüber Leistungen der Invalidenversicherung ist zu verneinen, wenn die versicherte Person offensichtlich vermittlungsunfähig ist. Liegt keine offensichtliche Vermittlungsunfähigkeit vor, kommt die Vermutung zum Tragen, dass die versicherte Person vermittlungsfähig ist - auch wenn Zweifel an der Vermittlungsfähigkeit bestehen. Vorliegend wurde die offensichtliche Vermittlungs-unfähigkeit verneint und die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenkasse bejaht.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht