Anwendungsfall von Art. 21 Abs. 1 ATSG: Kürzung des Anspruchs auf eine ganze Invalidenrente um 50 % aufgrund Herbeiführung der invalidisierenden psychischen Gesundheitsschädigung bei Ausübung eines Verbrechens gegenüber der ehemaligen Arbeitgeberin (Diebstahl/Veruntreuung am Arbeitsplatz); Auswirkungen einer Persönlichkeitsstörung und einer depressiven Erkrankung auf das beim Kürzungsmass zu berücksichtigende Verschulden; Kürzung der Kinderrenten gestützt auf Art. 21 Abs. 2 ATSG verneint
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Basel-Land Kantonsgericht 23.04.2015 2015-04-23-sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.04.2015 2015-04-23-sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.04.2015 2015-04-23-sv_1
Anwendungsfall von Art. 21 Abs. 1 ATSG: Kürzung des Anspruchs auf eine ganze Invalidenrente um 50 % aufgrund Herbeiführung der invalidisierenden psychischen Gesundheitsschädigung bei Ausübung eines Verbrechens gegenüber der ehemaligen Arbeitgeberin (Diebstahl/Veruntreuung am Arbeitsplatz); Auswirkungen einer Persönlichkeitsstörung und einer depressiven Erkrankung auf das beim Kürzungsmass zu berücksichtigende Verschulden; Kürzung der Kinderrenten gestützt auf Art. 21 Abs. 2 ATSG verneint
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