Erlass einer Rückforderung; Gutgläubigkeit des Leistungsbezugs; Besteht im vorliegenden Fall keine Meldepflicht, ist der Leistungsbezug gutgläubig; das Verhalten und die Kenntnisse der Beiständin werden dem Leistungsbezüger angerechnet
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 17.04.2015 2015-04-17_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 17.04.2015 2015-04-17_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 17.04.2015 2015-04-17_sv_1
Erlass einer Rückforderung; Gutgläubigkeit des Leistungsbezugs; Besteht im vorliegenden Fall keine Meldepflicht, ist der Leistungsbezug gutgläubig; das Verhalten und die Kenntnisse der Beiständin werden dem Leistungsbezüger angerechnet
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht