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2015-04-16_sv_8

Basel-Landschaft · 2015-04-16 · Deutsch BL

Prüfung und Verneinung der Frage, ob die Beschwerdeführerin in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters auch in einem als ausgeglichen unterstellten Arbeitsmarkt noch als vermittelbar gelten und die ihr verbliebene Leistungsfähigkeit erwerblich verwerten kann

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Prüfung und Verneinung der Frage, ob die Beschwerdeführerin in Anbetracht ihres fortgeschrittenen Alters auch in einem als ausgeglichen unterstellten Arbeitsmarkt noch als vermittelbar gelten und die ihr verbliebene Leistungsfähigkeit erwerblich verwerten kann

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