Die Arbeitslosenkasse hat den Anspruch auf Taggelder zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit zu Recht abgelehnt, da sich die Versicherte im Zeitpunkt des Gesuchs nicht mehr in der Vorbereitungs- und Planungsphase ihrer selbständigen Tätigkeit befand, sondern diese bereits aufgenommen hatte.
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Basel-Land Kantonsgericht 30.03.2015 2015-03-30_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 30.03.2015 2015-03-30_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 30.03.2015 2015-03-30_sv_3
Die Arbeitslosenkasse hat den Anspruch auf Taggelder zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit zu Recht abgelehnt, da sich die Versicherte im Zeitpunkt des Gesuchs nicht mehr in der Vorbereitungs- und Planungsphase ihrer selbständigen Tätigkeit befand, sondern diese bereits aufgenommen hatte.
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