opencaselaw.ch

2015-03-26_sv_2

Basel-Landschaft · 2015-03-26 · Deutsch BL

Anspruch auf IV-Rente verneint; Drogensucht als solche führt nicht zu einer Invalidität im Sinne des Gesetzes. Sie wird im Rahmen der Invalidenversicherung jedoch relevant, wenn sie eine Krankheit oder einen Unfall bewirkt hat, in deren Folge ein körperlicher oder geistiger, die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigender Gesundheitsschaden eingetreten ist, oder wenn sie selber Folge eines körperlichen oder geistigen Gesundheitsschadens ist, dem Krankheitswert zukommt

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 26.03.2015 2015-03-26_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 26.03.2015 2015-03-26_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 26.03.2015 2015-03-26_sv_2

Anspruch auf IV-Rente verneint; Drogensucht als solche führt nicht zu einer Invalidität im Sinne des Gesetzes. Sie wird im Rahmen der Invalidenversicherung jedoch relevant, wenn sie eine Krankheit oder einen Unfall bewirkt hat, in deren Folge ein körperlicher oder geistiger, die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigender Gesundheitsschaden eingetreten ist, oder wenn sie selber Folge eines körperlichen oder geistigen Gesundheitsschadens ist, dem Krankheitswert zukommt

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht