Rechtsschutzinteresse der Beschwerde führenden Vorsorgeeinrichtung der früheren Arbeitgeberin verneint; wird mit Bezug auf den berufsvorsorgerechtlichen Leistungsanspruch durch den IV-Entscheid nichts präjudiziert, ist die Vorsorgeeinrichtung berechtigt, einen allenfalls leistungsbegründenden Sachverhalt später frei zu überprüfen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 19.03.2015 2015-03-19_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.03.2015 2015-03-19_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.03.2015 2015-03-19_sv_4
Rechtsschutzinteresse der Beschwerde führenden Vorsorgeeinrichtung der früheren Arbeitgeberin verneint; wird mit Bezug auf den berufsvorsorgerechtlichen Leistungsanspruch durch den IV-Entscheid nichts präjudiziert, ist die Vorsorgeeinrichtung berechtigt, einen allenfalls leistungsbegründenden Sachverhalt später frei zu überprüfen.
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht