Ablehnung der Anspruchsberechtigung infolge arbeitgeberähnlicher Stellung des Ehegatten; bei einer erst rund achtmonatigen Trennungszeit zwischen den Ehegatten kann nicht von einer fehlenden Umgehungsgefahr im Sinne von Art. 31 Abs. 3 AVIG gesprochen werden; mangels definitiver Betriebsschliessung oder faktischer Liquidation der Arbeitgeberin ist ausserdem nicht auszuschliessen, dass die Ehefrau des einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsrates der ehemaligen Arbeitgeberin nicht doch wieder angestellt würde.
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Basel-Land Kantonsgericht 12.03.2015 2015-03-12_sv_6 Bâle-Campagne Kantonsgericht 12.03.2015 2015-03-12_sv_6 Basilea Campagna Kantonsgericht 12.03.2015 2015-03-12_sv_6
Ablehnung der Anspruchsberechtigung infolge arbeitgeberähnlicher Stellung des Ehegatten; bei einer erst rund achtmonatigen Trennungszeit zwischen den Ehegatten kann nicht von einer fehlenden Umgehungsgefahr im Sinne von Art. 31 Abs. 3 AVIG gesprochen werden; mangels definitiver Betriebsschliessung oder faktischer Liquidation der Arbeitgeberin ist ausserdem nicht auszuschliessen, dass die Ehefrau des einzelzeichnungsberechtigten Verwaltungsrates der ehemaligen Arbeitgeberin nicht doch wieder angestellt würde.
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