Eine Ausbildung, die unterbrochen wird, gilt im Hinblick auf den Anspruch auf eine Ausbildungszulage grundsätzlich als beendet / Voraussetzungen, unter denen ein Praktikum als Ausbildung anerkannt wird
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Basel-Land Kantonsgericht 04.03.2015 2015-03-04_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 04.03.2015 2015-03-04_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 04.03.2015 2015-03-04_sv_1
Eine Ausbildung, die unterbrochen wird, gilt im Hinblick auf den Anspruch auf eine Ausbildungszulage grundsätzlich als beendet / Voraussetzungen, unter denen ein Praktikum als Ausbildung anerkannt wird
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