Fehlende örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamtes begründet keine Nichtigkeit, sondern lediglich Anfechtbarkeit des Zahlungsbefehls und ist nicht mittels Rechtsvorschlag, sondern mittels Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geltend zu machen
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Basel-Land Kantonsgericht 03.03.2015 2015-03-03_zr_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.03.2015 2015-03-03_zr_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.03.2015 2015-03-03_zr_1
Fehlende örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamtes begründet keine Nichtigkeit, sondern lediglich Anfechtbarkeit des Zahlungsbefehls und ist nicht mittels Rechtsvorschlag, sondern mittels Beschwerde an die Aufsichtsbehörde geltend zu machen
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