Anspruch auf Leistungen (Rente und Integritätsentschädigung) der Unfallversicherung betreffend strukturell nicht objektivierbare Unfallfolgen mangels Kausalzusammenhangs verneint; Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen, damit diese die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten in Bezug auf die beim Unfall erlittenen somatischen Unfallverletzungen genau feststelle und sodann über den Anspruch neu verfüge
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Basel-Land Kantonsgericht 19.02.2015 2015-02-19_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.02.2015 2015-02-19_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.02.2015 2015-02-19_sv_1
Anspruch auf Leistungen (Rente und Integritätsentschädigung) der Unfallversicherung betreffend strukturell nicht objektivierbare Unfallfolgen mangels Kausalzusammenhangs verneint; Angelegenheit an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen, damit diese die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten in Bezug auf die beim Unfall erlittenen somatischen Unfallverletzungen genau feststelle und sodann über den Anspruch neu verfüge
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