Prüfung der Frage, ob der Beschwerdeführer in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters auch in einem als ausgeglichen unterstellten Arbeitsmarkt noch als vermittelbar gelten und die ihm verbliebene Leistungsfähigkeit erwerblich verwerten kann
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Basel-Land Kantonsgericht 05.02.2015 2015-02-05_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 05.02.2015 2015-02-05_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 05.02.2015 2015-02-05_sv_4
Prüfung der Frage, ob der Beschwerdeführer in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters auch in einem als ausgeglichen unterstellten Arbeitsmarkt noch als vermittelbar gelten und die ihm verbliebene Leistungsfähigkeit erwerblich verwerten kann
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