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2015-02-05_sv_4

Basel-Landschaft · 2015-02-05 · Deutsch BL

Prüfung der Frage, ob der Beschwerdeführer in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters auch in einem als ausgeglichen unterstellten Arbeitsmarkt noch als vermittelbar gelten und die ihm verbliebene Leistungsfähigkeit erwerblich verwerten kann

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Prüfung der Frage, ob der Beschwerdeführer in Anbetracht seines fortgeschrittenen Alters auch in einem als ausgeglichen unterstellten Arbeitsmarkt noch als vermittelbar gelten und die ihm verbliebene Leistungsfähigkeit erwerblich verwerten kann

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