Unfallähnliche Körperschädigung bei einem Achillessehnenriss bejaht, welchen sich die versicherte Person zuzog, als sie mit einer ruckartig ausgelösten Schwungbewegung aus der knienden Position aufstehen wollte
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Basel-Land Kantonsgericht 11.12.2014 2014-12-11_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 11.12.2014 2014-12-11_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 11.12.2014 2014-12-11_sv_1
Unfallähnliche Körperschädigung bei einem Achillessehnenriss bejaht, welchen sich die versicherte Person zuzog, als sie mit einer ruckartig ausgelösten Schwungbewegung aus der knienden Position aufstehen wollte
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