Anrechenbares Verzichtsvermögen bei Übertragung der Liegenschaft an die Tochter; gemischte Schenkung; eine Rechtspflicht, die erhaltene finanzielle Unterstützung zu vergüten, kann bloss angenommen werden, wenn eine solche von vornherein vereinbart wurde.
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Basel-Land Kantonsgericht 27.11.2014 2014-11-27_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 27.11.2014 2014-11-27_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 27.11.2014 2014-11-27_sv_2
Anrechenbares Verzichtsvermögen bei Übertragung der Liegenschaft an die Tochter; gemischte Schenkung; eine Rechtspflicht, die erhaltene finanzielle Unterstützung zu vergüten, kann bloss angenommen werden, wenn eine solche von vornherein vereinbart wurde.
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