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2014-11-27_sv_2

Basel-Landschaft · 2014-11-27 · Deutsch BL

Anrechenbares Verzichtsvermögen bei Übertragung der Liegenschaft an die Tochter; gemischte Schenkung; eine Rechtspflicht, die erhaltene finanzielle Unterstützung zu vergüten, kann bloss angenommen werden, wenn eine solche von vornherein vereinbart wurde.

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Anrechenbares Verzichtsvermögen bei Übertragung der Liegenschaft an die Tochter; gemischte Schenkung; eine Rechtspflicht, die erhaltene finanzielle Unterstützung zu vergüten, kann bloss angenommen werden, wenn eine solche von vornherein vereinbart wurde.

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