Austrittsleistung aus beruflicher Vorsorge bei Ehescheidung; örtliche und sachliche Zuständigkeit des Kantonsgerichts trotz Vorliegens des Vorsorgefalles "Barbezug" bejaht; bei Berechnung der Höhe der Austrittsleistung ist - trotz Barbezugs - auch die bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgezinste voreheliche Austrittsleistung zu berücksichtigen
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Austrittsleistung aus beruflicher Vorsorge bei Ehescheidung; örtliche und sachliche Zuständigkeit des Kantonsgerichts trotz Vorliegens des Vorsorgefalles "Barbezug" bejaht; bei Berechnung der Höhe der Austrittsleistung ist - trotz Barbezugs - auch die bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils aufgezinste voreheliche Austrittsleistung zu berücksichtigen
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