Anordnung einer Begutachtung mit Zwischenverfügung: Da der Unfallversicherer mit dem Beschwerdeführer kein Einigungsverfahren über die mit der Begutachtung zu beauftragenden Fachärzte durchgeführt hat, wird die Beschwerde gutgeheissen.
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Basel-Land Kantonsgericht 31.10.2014 2014-10-31_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 31.10.2014 2014-10-31_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 31.10.2014 2014-10-31_sv_1
Anordnung einer Begutachtung mit Zwischenverfügung: Da der Unfallversicherer mit dem Beschwerdeführer kein Einigungsverfahren über die mit der Begutachtung zu beauftragenden Fachärzte durchgeführt hat, wird die Beschwerde gutgeheissen.
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