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2014-10-24_sv_3

Basel-Landschaft · 2014-10-24 · Deutsch BL

Anspruch auf Leistungen für Rückfall aus der Kollektiv-Krankenversicherung trotz Erlöschens des Versicherungsschutzes. Versicherungsgesellschaft muss sich die Ungewöhnlichkeit ihrer Übertrittsregelung in die Einzelversicherung entgegenhalten lassen und für die Folgen des versäumten Übertritts einstehen.

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Anspruch auf Leistungen für Rückfall aus der Kollektiv-Krankenversicherung trotz Erlöschens des Versicherungsschutzes. Versicherungsgesellschaft muss sich die Ungewöhnlichkeit ihrer Übertrittsregelung in die Einzelversicherung entgegenhalten lassen und für die Folgen des versäumten Übertritts einstehen.

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