Anspruch auf Leistungen für Rückfall aus der Kollektiv-Krankenversicherung trotz Erlöschens des Versicherungsschutzes. Versicherungsgesellschaft muss sich die Ungewöhnlichkeit ihrer Übertrittsregelung in die Einzelversicherung entgegenhalten lassen und für die Folgen des versäumten Übertritts einstehen.
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Basel-Land Kantonsgericht 24.10.2014 2014-10-24_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 24.10.2014 2014-10-24_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 24.10.2014 2014-10-24_sv_3
Anspruch auf Leistungen für Rückfall aus der Kollektiv-Krankenversicherung trotz Erlöschens des Versicherungsschutzes. Versicherungsgesellschaft muss sich die Ungewöhnlichkeit ihrer Übertrittsregelung in die Einzelversicherung entgegenhalten lassen und für die Folgen des versäumten Übertritts einstehen.
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