Einstellung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bejaht, da versicherte Person durch ihr Verhalten der Arbeitgeberin Anlass zur Kündigung gegeben hat; Umstand, dass sich versicherte Person in grossem Dilemma betreffend Strafverfahren befand, muss bei Würdigung des Verschuldens berücksichtigt werden und führt zu Reduktion der Einstelltage
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Einstellung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bejaht, da versicherte Person durch ihr Verhalten der Arbeitgeberin Anlass zur Kündigung gegeben hat; Umstand, dass sich versicherte Person in grossem Dilemma betreffend Strafverfahren befand, muss bei Würdigung des Verschuldens berücksichtigt werden und führt zu Reduktion der Einstelltage
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