Würdigung des medizinischen Sachverhaltes (Gerichtsgutachten) / Verfügungen sind in der Regel nach dem Sachverhalt zu beurteilen, wie er im Zeitpunkt des Verfügungserlasses vorgelegen hat; Tatsachen, die jenen Sachverhalt seither verändert haben, sollen im Normalfall Gegenstand einer neuen Verwaltungsverfügung bilden
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Basel-Land Kantonsgericht 18.09.2014 2014-09-18_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 18.09.2014 2014-09-18_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 18.09.2014 2014-09-18_sv_2
Würdigung des medizinischen Sachverhaltes (Gerichtsgutachten) / Verfügungen sind in der Regel nach dem Sachverhalt zu beurteilen, wie er im Zeitpunkt des Verfügungserlasses vorgelegen hat; Tatsachen, die jenen Sachverhalt seither verändert haben, sollen im Normalfall Gegenstand einer neuen Verwaltungsverfügung bilden
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