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2014-08-28_sv_8

Basel-Landschaft · 2014-08-28 · Deutsch BL

Ein Leistungsanspruch einer arbeitslosen versicherten Person, die sich mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit befasst, entfällt, wenn die Annahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit aus subjektiver und/oder objektiver Sicht nicht oder kaum mehr in Frage kommt / Voraussetzungen für eine rückwirkende Korrektur einer Leistungsausrichtung

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Ein Leistungsanspruch einer arbeitslosen versicherten Person, die sich mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit befasst, entfällt, wenn die Annahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit aus subjektiver und/oder objektiver Sicht nicht oder kaum mehr in Frage kommt / Voraussetzungen für eine rückwirkende Korrektur einer Leistungsausrichtung

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