Ein Leistungsanspruch einer arbeitslosen versicherten Person, die sich mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit befasst, entfällt, wenn die Annahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit aus subjektiver und/oder objektiver Sicht nicht oder kaum mehr in Frage kommt / Voraussetzungen für eine rückwirkende Korrektur einer Leistungsausrichtung
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Basel-Land Kantonsgericht 28.08.2014 2014-08-28_sv_8 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.08.2014 2014-08-28_sv_8 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.08.2014 2014-08-28_sv_8
Ein Leistungsanspruch einer arbeitslosen versicherten Person, die sich mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit befasst, entfällt, wenn die Annahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit aus subjektiver und/oder objektiver Sicht nicht oder kaum mehr in Frage kommt / Voraussetzungen für eine rückwirkende Korrektur einer Leistungsausrichtung
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