Auslegung einer Parteierklärung im Zusammenhang mit dem Beschwerderückzug; wegen Willensmangel kein rechtsgültiger Beschwerderückzug erfolgt; Zusprechung einer Rente für eine befristete Dauer; darüber hinaus Rückweisung der Angelegenheit zur weiteren medizinischen Sachverhaltsabklärung an die Beschwerdegegnerin
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Basel-Land Kantonsgericht 21.08.2014 2014-08-21_sv_3 Bâle-Campagne Kantonsgericht 21.08.2014 2014-08-21_sv_3 Basilea Campagna Kantonsgericht 21.08.2014 2014-08-21_sv_3
Auslegung einer Parteierklärung im Zusammenhang mit dem Beschwerderückzug; wegen Willensmangel kein rechtsgültiger Beschwerderückzug erfolgt; Zusprechung einer Rente für eine befristete Dauer; darüber hinaus Rückweisung der Angelegenheit zur weiteren medizinischen Sachverhaltsabklärung an die Beschwerdegegnerin
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