Zulässigkeit einer Rentenrevision, wenn seit Verfügungserlass eine Rechtsänderung eingetreten ist / Im Rahmen des Einkommensvergleichs darf ein zuletzt erzieltes Einkommen dann nicht als Valideneinkommen veranschlagt werden, wenn in Bezug auf diese Tätigkeit bereits Anzeichen einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bestanden habe.
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Basel-Land Kantonsgericht 14.08.2014 2014-08-14_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 14.08.2014 2014-08-14_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 14.08.2014 2014-08-14_sv_1
Zulässigkeit einer Rentenrevision, wenn seit Verfügungserlass eine Rechtsänderung eingetreten ist / Im Rahmen des Einkommensvergleichs darf ein zuletzt erzieltes Einkommen dann nicht als Valideneinkommen veranschlagt werden, wenn in Bezug auf diese Tätigkeit bereits Anzeichen einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bestanden habe.
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