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2014-07-17_sv_1

Basel-Landschaft · 2014-07-17 · Deutsch BL

Rentenrevision; Verschlechterung des Gesundheitszustands; Bewertung der Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsfähigkeit der 60-jährigen Versicherten, der in einer Verweistätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von ca. 35% verbleibt, zusätzlich in qualitativer Hinsicht eingeschränkt ist und deren gesundheitliche Prognose ungünstig ist, ist auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht verwertbar. In der angestammten selbstständigen Erwerbstätigkeit sind beim Tabellenlohn die fixen Infrastrukturkosten im Rahmen des leidensbedingten Abzuges zu berücksichtigen.

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Rentenrevision; Verschlechterung des Gesundheitszustands; Bewertung der Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsfähigkeit der 60-jährigen Versicherten, der in einer Verweistätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von ca. 35% verbleibt, zusätzlich in qualitativer Hinsicht eingeschränkt ist und deren gesundheitliche Prognose ungünstig ist, ist auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht verwertbar. In der angestammten selbstständigen Erwerbstätigkeit sind beim Tabellenlohn die fixen Infrastrukturkosten im Rahmen des leidensbedingten Abzuges zu berücksichtigen.

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