Kein stillschweigender Fallabschluss bei Vorliegen von Brückensymptomen; bei Rückenbeschwerden als indirekte Unfallfolge greift die medizinische Erfahrungstatsache, dass unfallkausale Rückenbeschwerden nach spätestens einem Jahr nicht mehr als unfallkausal zu betrachten sind, nicht
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Basel-Land Kantonsgericht 03.07.2014 2014-07-03_sv_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 03.07.2014 2014-07-03_sv_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 03.07.2014 2014-07-03_sv_4
Kein stillschweigender Fallabschluss bei Vorliegen von Brückensymptomen; bei Rückenbeschwerden als indirekte Unfallfolge greift die medizinische Erfahrungstatsache, dass unfallkausale Rückenbeschwerden nach spätestens einem Jahr nicht mehr als unfallkausal zu betrachten sind, nicht
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