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2014-07-03_sv_4

Basel-Landschaft · 2014-07-03 · Deutsch BL

Kein stillschweigender Fallabschluss bei Vorliegen von Brückensymptomen; bei Rückenbeschwerden als indirekte Unfallfolge greift die medizinische Erfahrungstatsache, dass unfallkausale Rückenbeschwerden nach spätestens einem Jahr nicht mehr als unfallkausal zu betrachten sind, nicht

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Kein stillschweigender Fallabschluss bei Vorliegen von Brückensymptomen; bei Rückenbeschwerden als indirekte Unfallfolge greift die medizinische Erfahrungstatsache, dass unfallkausale Rückenbeschwerden nach spätestens einem Jahr nicht mehr als unfallkausal zu betrachten sind, nicht

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