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2014-06-26_sv_3

Basel-Landschaft · 2014-06-26 · Deutsch BL

Heraufsetzung einer Viertelsrente auf eine ganze Rente im Rahmen eines Revisionsverfahrens; Prüfung der Änderung des Status (von 50/50 auf 80/20); Prüfung der Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit: aufgrund multipler krankheitsbedingten sachlichen und zeitlichen Limitierungen der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin, ihres fortgeschrittenen Alters sowie der vier- bis fünfjährigen Absenz vom Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass es der Beschwerdeführerin nicht mehr zuzumuten ist, sich im Rahmen der Schadenminderungspflicht auf dem Arbeitsmarkt selbst wieder einzugliedern und ein Erwerbseinkommen zu erzielen

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Heraufsetzung einer Viertelsrente auf eine ganze Rente im Rahmen eines Revisionsverfahrens; Prüfung der Änderung des Status (von 50/50 auf 80/20); Prüfung der Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit: aufgrund multipler krankheitsbedingten sachlichen und zeitlichen Limitierungen der Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin, ihres fortgeschrittenen Alters sowie der vier- bis fünfjährigen Absenz vom Arbeitsmarkt ist davon auszugehen, dass es der Beschwerdeführerin nicht mehr zuzumuten ist, sich im Rahmen der Schadenminderungspflicht auf dem Arbeitsmarkt selbst wieder einzugliedern und ein Erwerbseinkommen zu erzielen

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