opencaselaw.ch

2014-05-23_sv_2

Basel-Landschaft · 2014-05-23 · Deutsch BL

Anordnung einer bidisziplinären Begutachtung (Zwischenverfügung): Notwendigkeit einer Begutachtung bejaht; die Beschaffenheit der vorliegenden Gesundheitsproblematik ist nicht genügend gesichert und beschlägt nicht offenkundig ausschliesslich die ausgewählten Disziplinen, so dass eine polydisziplinäre Begutachtung durchzuführen ist.

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Basel-Land Kantonsgericht 23.05.2014 2014-05-23_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 23.05.2014 2014-05-23_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 23.05.2014 2014-05-23_sv_2

Anordnung einer bidisziplinären Begutachtung (Zwischenverfügung): Notwendigkeit einer Begutachtung bejaht; die Beschaffenheit der vorliegenden Gesundheitsproblematik ist nicht genügend gesichert und beschlägt nicht offenkundig ausschliesslich die ausgewählten Disziplinen, so dass eine polydisziplinäre Begutachtung durchzuführen ist.

Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht