Berechnung des Taggeldanspruchs: Bei der Ermittlung des massgeblichen Lohns ist auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abzustellen; eine unklare Formulierung in den AVB geht im Zweifel zulasten des Versicherers; die Beweislosigkeit betreffend die im Monat der Arbeitsunfähigkeit eingetretene Lohnerhöhung geht zulasten des Versicherten
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Basel-Land Kantonsgericht 15.05.2014 2014-05-15_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 15.05.2014 2014-05-15_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 15.05.2014 2014-05-15_sv_5
Berechnung des Taggeldanspruchs: Bei der Ermittlung des massgeblichen Lohns ist auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) abzustellen; eine unklare Formulierung in den AVB geht im Zweifel zulasten des Versicherers; die Beweislosigkeit betreffend die im Monat der Arbeitsunfähigkeit eingetretene Lohnerhöhung geht zulasten des Versicherten
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