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2014-05-08_sv_2

Basel-Landschaft · 2014-05-08 · Deutsch BL

Zwischenverfügung: Anordnung einer polydisziplinären Begutachtung durch die Beschwerdegegnerin zu Recht erfolgt, da der medizinische Sachverhalt, insbesondere die Arbeitsfähigkeit, bis zum Verfügungszeitpunkt nicht abgeklärt worden ist, obwohl die Unfallversicherung eine Erwerbsunfähigkeit von 82 % festgestellt hat

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Zwischenverfügung: Anordnung einer polydisziplinären Begutachtung durch die Beschwerdegegnerin zu Recht erfolgt, da der medizinische Sachverhalt, insbesondere die Arbeitsfähigkeit, bis zum Verfügungszeitpunkt nicht abgeklärt worden ist, obwohl die Unfallversicherung eine Erwerbsunfähigkeit von 82 % festgestellt hat

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