Bei quasi selbstständigen Erwerbstätigen einer eigenen GmbH erfolgt das für die Invaliditätsbemessung massgebende Erwerbseinkommen einzig aufgrund ihrer Mitarbeit im Betrieb; mangels zuverlässiger Angaben in den Geschäftsabschlüssen Anwendung der ausserordentlichen Bemessungsmethode
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Basel-Land Kantonsgericht 19.12.2013 2013-12-19_sv_5 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.12.2013 2013-12-19_sv_5 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.12.2013 2013-12-19_sv_5
Bei quasi selbstständigen Erwerbstätigen einer eigenen GmbH erfolgt das für die Invaliditätsbemessung massgebende Erwerbseinkommen einzig aufgrund ihrer Mitarbeit im Betrieb; mangels zuverlässiger Angaben in den Geschäftsabschlüssen Anwendung der ausserordentlichen Bemessungsmethode
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