Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Beschwerdeführung der Grundpfandgläubigerin gegen die Weigerung des Betreibungsamts, eine Betreibung auf Grundpfandverwertung gegen einen nicht im Grundbuch eingetragenen Schuldner einzuleiten, wenn gegen den Eigentümer des pfandbehafteten Grundstücks bereits ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl besteht
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Basel-Land Kantonsgericht 10.12.2013 2013-12-10_zr_4 Bâle-Campagne Kantonsgericht 10.12.2013 2013-12-10_zr_4 Basilea Campagna Kantonsgericht 10.12.2013 2013-12-10_zr_4
Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei Beschwerdeführung der Grundpfandgläubigerin gegen die Weigerung des Betreibungsamts, eine Betreibung auf Grundpfandverwertung gegen einen nicht im Grundbuch eingetragenen Schuldner einzuleiten, wenn gegen den Eigentümer des pfandbehafteten Grundstücks bereits ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl besteht
Basel-Land Kantonsgericht Bâle-Campagne Kantonsgericht Basilea Campagna Kantonsgericht