Der schweizerische Wohnsitz der anspruchsberechtigten Mutter bleibt trotz Aufenthalt im Ausland bestehen. Der Wohnsitz des Kindes leitet sich von demjenigen der Mutter ab.
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Basel-Land Kantonsgericht 06.12.2013 2013-12-06_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 06.12.2013 2013-12-06_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 06.12.2013 2013-12-06_sv_1
Der schweizerische Wohnsitz der anspruchsberechtigten Mutter bleibt trotz Aufenthalt im Ausland bestehen. Der Wohnsitz des Kindes leitet sich von demjenigen der Mutter ab.
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