Bei der vorgesehenen Begutachtung handelt es sich nicht um das Einholen einer second opinion. Da es sich um einen orthopädischen Fachstreit handelt, ist ein unabhängiger Orthopäde zu beauftragen und nicht ein Rheumatologe
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Basel-Land Kantonsgericht 28.11.2013 2013-11-28_sv_1 Bâle-Campagne Kantonsgericht 28.11.2013 2013-11-28_sv_1 Basilea Campagna Kantonsgericht 28.11.2013 2013-11-28_sv_1
Bei der vorgesehenen Begutachtung handelt es sich nicht um das Einholen einer second opinion. Da es sich um einen orthopädischen Fachstreit handelt, ist ein unabhängiger Orthopäde zu beauftragen und nicht ein Rheumatologe
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