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2013-09-19_sv_2

Basel-Landschaft · 2013-09-19 · Deutsch BL

Voraussetzungen für die Rückforderung von zu viel ausbezahlter Arbeitslosenentschädigung / Der Rückforderungsanspruch verwirkt nach Ablauf eines Jahres seit Kenntnis des Anspruchs / Vorliegend hat die Kasse einen Teil ihrer Rückforderung zu spät geltend gemacht

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Voraussetzungen für die Rückforderung von zu viel ausbezahlter Arbeitslosenentschädigung / Der Rückforderungsanspruch verwirkt nach Ablauf eines Jahres seit Kenntnis des Anspruchs / Vorliegend hat die Kasse einen Teil ihrer Rückforderung zu spät geltend gemacht

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