Voraussetzungen für die Rückforderung von zu viel ausbezahlter Arbeitslosenentschädigung / Der Rückforderungsanspruch verwirkt nach Ablauf eines Jahres seit Kenntnis des Anspruchs / Vorliegend hat die Kasse einen Teil ihrer Rückforderung zu spät geltend gemacht
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Basel-Land Kantonsgericht 19.09.2013 2013-09-19_sv_2 Bâle-Campagne Kantonsgericht 19.09.2013 2013-09-19_sv_2 Basilea Campagna Kantonsgericht 19.09.2013 2013-09-19_sv_2
Voraussetzungen für die Rückforderung von zu viel ausbezahlter Arbeitslosenentschädigung / Der Rückforderungsanspruch verwirkt nach Ablauf eines Jahres seit Kenntnis des Anspruchs / Vorliegend hat die Kasse einen Teil ihrer Rückforderung zu spät geltend gemacht
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