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2013-06-06_sv_7

Basel-Landschaft · 2013-06-06 · Deutsch BL

Anspruch auf Korrektur einer Mamma-Asymmetrie, die im vorliegenden Fall die Folge einer Krankheit ist, wird bejaht; Korrektur der Asymmetrie durch Reduktion der gesunden Brust anstelle eines Wiederaufbaus der kranken Brust ist im konkreten Fall die adäquate Methode zur Wiederherstellung der körperlichen Integrität, weshalb der Eingriff von der Krankenkasse übernommen werden muss

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Anspruch auf Korrektur einer Mamma-Asymmetrie, die im vorliegenden Fall die Folge einer Krankheit ist, wird bejaht; Korrektur der Asymmetrie durch Reduktion der gesunden Brust anstelle eines Wiederaufbaus der kranken Brust ist im konkreten Fall die adäquate Methode zur Wiederherstellung der körperlichen Integrität, weshalb der Eingriff von der Krankenkasse übernommen werden muss

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