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9F_10/2019

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Bundesgericht · 2019-07-12 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht Luzern, 3. Abteilung, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 12. Juli 2019

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Meyer

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

9F_10/2019

Verfügung vom 12. Juli 2019

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Meyer, als Einzelrichter,

Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Peter Wicki,

Gesuchsteller,

gegen

Ausgleichskasse Luzern, Würzenbachstrasse 8, 6006 Luzern,

Gesuchsgegnerin.

Gegenstand

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. Mai 2019 (9C_854/2018 [5V 18 332]).

Nach Einsicht

in das Schreiben vom 10. Juli 2019, worin A.________ das Revisionsgesuch vom 6. Juni 2019 (Poststempel) gegen den Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts vom 16. Mai 2019 zurückzieht,

in Erwägung,

dass das Revisionsgesuch gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

verfügt der Einzelrichter:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs des Revisionsgesuchs abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht Luzern, 3. Abteilung, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 12. Juli 2019

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Meyer

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann