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9C_707/2012

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Bundesgericht · 2012-12-12 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 12. Dezember 2012

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin:

Der Gerichtsschreiber:

Pfiffner Rauber Traub

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

9C_707/2012

Verfügung vom 12. Dezember 2012

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Pfiffner Rauber, als Einzelrichterin,

Gerichtsschreiber Traub.

Verfahrensbeteiligte

E.________,

vertreten durch Rechtsdienst Integration Handicap,

Beschwerdeführer,

gegen

Stadt Zürich, Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Molkenstrasse 5/9, 8004 Zürich,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 9. Juli 2012.

Nach Einsicht

in das Schreiben vom 7. Dezember 2012, worin E.________ die Beschwerde vom 10. September 2012 gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 9. Juli 2012 zurückzieht,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG umständehalber auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 12. Dezember 2012

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin:

Der Gerichtsschreiber:

Pfiffner Rauber Traub