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9C_205/2007

Alters- und Hinterlassenenversicherung,

Bundesgericht · 2007-05-11 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Sozialversicherungsrechtliche Kammer, dem Bundesamt für Sozialversicherungen sowie X.________ und Y.________ zugestellt.

Luzern, 11. Mai 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

9C_205/2007

Verfügung vom 11. Mai 2007

II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter U. Meyer, Präsident,

Gerichtsschreiber Attinger.

Parteien

S.________ GmbH, Beschwerdeführerin,

gegen

Ausgleichskasse SPIDA, Bergstrasse 21, 8044 Zürich,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Alters- und Hinterlassenenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug

vom 29. März 2007.

Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht

in das Schreiben vom 4. Mai 2007, worin die Firma S.________ GmbH ihre Beschwerde vom 30. April 2007 (Datum des Poststempels) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 29. März 2007 (betreffend Nachzahlung paritätischer Sozialversicherungsbeiträge) zurückzieht,

in Anwendung von Art. 65, Art. 66 Abs. 2 sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG

verfügt:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug, Sozialversicherungsrechtliche Kammer, dem Bundesamt für Sozialversicherungen sowie X.________ und Y.________ zugestellt.

Luzern, 11. Mai 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: