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9C_191/2025

Krankenversicherung,

Bundesgericht · 2025-06-04 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. Juni 2025

Im Namen der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Bollinger

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

9C_191/2025

Verfügung vom 4. Juni 2025

III. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Bollinger, als Einzelrichterin,

Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

CONCORDIA Schweizerische Kranken- und Unfallversicherung AG,

Rechtsdienst, Bundesplatz 15, 6002 Luzern,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Krankenversicherung,

Beschwerde gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 30. Januar 2025 (VBE.2024.378).

Nach Einsicht

in das Schreiben vom 12. Mai 2025 (Postaufgabe), worin A.________ die Beschwerde vom 31. März 2025 gegen das Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 30. Januar 2025 zurückzieht,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau und dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. Juni 2025

Im Namen der III. öffentlich-rechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Bollinger

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann