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8C_57/2022

Arbeitslosenversicherung,

Bundesgericht · 2022-04-20 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, II. Kammer, und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 20. April 2022

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Hochuli

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

8C_57/2022

Verfügung vom 20. April 2022

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Maillard, als Einzelrichter,

Gerichtsschreiber Hochuli.

Verfahrensbeteiligte

Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus,

Beschwerdeführer,

gegen

A.________,

Beschwerdegegner.

Gegenstand

Arbeitslosenversicherung,

Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Glarus vom 9. Dezember 2021 (VG.2021.00048).

Nach Einsicht

in das Schreiben vom 24. März 2022, worin das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Glarus die Beschwerde vom 27. Januar 2022 (Poststempel) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Glarus, II. Kammer, vom 9. Dezember 2021 zurückzieht,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

verfügt der Einzelrichter:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, II. Kammer, und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 20. April 2022

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Hochuli