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8C_340/2008

Arbeitslosenversicherung,

Bundesgericht · 2008-05-30 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 30. Mai 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Instruktionsrichterin: Der Gerichtsschreiber:

i.V. Ursprung Batz

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

8C_340/2008

Verfügung vom 30. Mai 2008

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Widmer als Instruktionsrichterin,

Gerichtsschreiber Batz.

Parteien

A.________, Beschwerdeführer,

gegen

Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich, Brunngasse 6, 8400 Winterthur, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Arbeitslosenversicherung,

Beschwerde gegen die Verfügungen des

Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich

vom 12. März und 23. April 2008.

Nach Einsicht

in das Schreiben vom 18. Mai 2008, worin A.________ die Beschwerde vom 26. April 2008 gegen die Verfügungen des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 12. März und 23. April 2008 zurückzieht,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist und der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,

verfügt die Instruktionsrichterin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 30. Mai 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Instruktionsrichterin: Der Gerichtsschreiber:

i.V. Ursprung Batz