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8C_113/2021

Öffentliches Personalrecht (Prozessvoraussetzung),

Bundesgericht · 2021-03-05 · Deutsch CH
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Erwägungen (3 Absätze)

E. 1 Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

E. 2 Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

E. 3 Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus und dem Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates, Glarus, schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 5. März 2021

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

8C_113/2021

Verfügung vom 5. März 2021

I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Maillard, Präsident,

Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführerin,

gegen

Römisch-katholische Kirchgemeinde Glarus Süd, Rütelistrasse 24, 8762 Schwanden,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Öffentliches Personalrecht (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Glarus

vom 17. Dezember 2020 (VG.2020.00083).

Nach Einsicht

in das Schreiben vom 1. März 2021, worin A.________ die Beschwerde vom 2. Februar 2021 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Glarus vom 17. Dezember 2020 zurückzieht,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

verfügt der Präsident:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Glarus und dem Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates, Glarus, schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 5. März 2021

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Maillard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel