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6B_64/2013

Einstellung (Urkundenfälschung); Willkür etc.,

Bundesgericht · 2013-02-26 · Deutsch CH
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Erwägungen (2 Absätze)

E. 1 Staatsanwaltschaft des Kantons Zug,

An der Aa 4, 6301 Zug,

E. 2 Y.________, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Aepli,

Beschwerdegegner.

Gegenstand

Einstellung (Urkundenfälschung); Willkür etc.,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, I. Beschwerdeabteilung, vom 29. November 2012.

Der Einzelrichter zieht in Erwägung:

Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 19. Februar 2013 zurückgezogen.

Dispositiv
  1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zug, I. Beschwerdeabteilung, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

6B_64/2013

Verfügung vom 26. Februar 2013

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

Bank X.________ OJSC,

Beschwerdeführerin, vertreten durch Dr. Martin Burkhardt und/oder Cesare De Santis,

Rechtsanwälte,

gegen

1. Staatsanwaltschaft des Kantons Zug,

An der Aa 4, 6301 Zug,

2. Y.________, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Aepli,

Beschwerdegegner.

Gegenstand

Einstellung (Urkundenfälschung); Willkür etc.,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zug, I. Beschwerdeabteilung, vom 29. November 2012.

Der Einzelrichter zieht in Erwägung:

Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 19. Februar 2013 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Einzelrichter:

1.

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zug, I. Beschwerdeabteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 26. Februar 2013

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill