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6B_598/2025

Einsprache gegen Strafbefehl (einfache Verkehrsregelverletzung); Rückzug,

Bundesgericht · 2025-08-04 · Deutsch CH
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Erwägungen (2 Absätze)

E. 1 Die Beschwerde vom 2. Juli 2025 (Poststempel) gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 22. Mai 2025 wurde mit Eingabe vom 31. Juli 2025 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

E. 2 Es sind keine Kosten zu erheben.

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_598/2025

Verfügung vom 4. August 2025

I. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführer,

gegen

Stadtrichteramt Zürich, Verwaltungszentrum Eggbühl, Eggbühlstrasse 23, 8050 Zürich,

Beschwerdegegner.

Gegenstand

Einsprache gegen Strafbefehl (einfache Verkehrsregelverletzung); Rückzug,

Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 22. Mai 2025 (UH250136-O/U).

Die Präsidentin zieht in Erwägung:

1.

Die Beschwerde vom 2. Juli 2025 (Poststempel) gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 22. Mai 2025 wurde mit Eingabe vom 31. Juli 2025 (Poststempel) zurückgezogen. Das Verfahren ist infolge Beschwerderückzugs abzuschreiben.

2.

Es sind keine Kosten zu erheben.

Demnach verfügt die Präsidentin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 4. August 2025

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill