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6B 371/2010

Bundesgericht · 2010-08-19 · Deutsch CH
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Bedingte Entlassung | Straf- und Massnahmenvollzug

Dispositiv
  1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird dem Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung, Einzelrichterin, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht Strafrechtliche Abteilung 19.08.2010 6B 371/2010 (6B_371/2010) Tribunal fédéral Cour de droit pénal 19.08.2010 6B 371/2010 (6B_371/2010) Tribunale federale Corte di diritto penale 19.08.2010 6B 371/2010 (6B_371/2010)

Bedingte Entlassung | Straf- und Massnahmenvollzug

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_371/2010 Verfügung vom 19. August 2010 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Mathys, als Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Borner. Verfahrensbeteiligte G.________, verstorben am 4. August 2010, Beschwerdeführer, gegen Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Amtsleitung, Feldstrasse 42, 8090 Zürich, Beschwerdegegner. Gegenstand Bedingte Entlassung, Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 3. Abteilung, Einzelrichterin, vom 25. März 2010. Erwägungen: Der Beschwerdeführer erhob gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich vom 25. März 2010, der ihm die bedingte Entlassung aus der Verwahrung verweigerte, Beschwerde in Strafsachen. Am 4. August 2010 ist der Beschwerdeführer im Inselspital in Bern verstorben, wodurch seine Beschwerde gegenstandslos geworden ist. Demnach verfügt der Instruktionsrichter: 1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird dem Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 3. Abteilung, Einzelrichterin, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 19. August 2010 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: Mathys Borner