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6B 285/2016

Bundesgericht · 2016-04-25 · Deutsch CH
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Versuchter Raub, Drohung gegen Beamte, rechtswidrige Einreise | Straftaten

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt.
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Bundesgericht Strafrechtliche Abteilung 25.04.2016 6B 285/2016 (6B_285/2016) Tribunal fédéral Cour de droit pénal 25.04.2016 6B 285/2016 (6B_285/2016) Tribunale federale Corte di diritto penale 25.04.2016 6B 285/2016 (6B_285/2016)

Versuchter Raub, Drohung gegen Beamte, rechtswidrige Einreise | Straftaten

Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_285/2016 Verfügung vom 25. April 2016 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Bahnhofstrasse 29, 8200 Schaffhausen, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Versuchter Raub, Drohung gegen Beamte, rechtswidrige Einreise, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 26. Februar 2016. Erwägungen: Am 19. April 2016 teilte der Beschwerdeführer dem Bundesgericht schriftlich mit, er wolle mit diesem Schreiben seinen Rekurs gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen "annuler", und er akzeptiere dessen Entscheid. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Schaffhausen schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 25. April 2016 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: C. Monn