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6B_1330/2023

Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Rückzug,

Bundesgericht · 2023-12-18 · Deutsch CH
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Erwägungen (2 Absätze)

E. 1 Die am 30. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 22. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 zurückgezogen.

E. 2 Es sind keine Kosten zu erheben.

Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Es werden keine Kosten erhoben.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

6B_1330/2023

Verfügung vom 18. Dezember 2023

I. strafrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,

Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

vertreten durch Advokatin Angela Agostino-Passerini,

Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel,

Beschwerdegegnerin.

Gegenstand

Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz; Landesverweisung, Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Rückzug,

Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, vom 22. Juni 2023 (SB.2022.85).

Die Präsidentin zieht in Erwägung:

1.

Die am 30. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen das Urteil des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 22. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 15. Dezember 2023 zurückgezogen.

2.

Es sind keine Kosten zu erheben.

Demnach verfügt die Präsidentin:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Es werden keine Kosten erhoben.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Dreiergericht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 18. Dezember 2023

Im Namen der I. strafrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill