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5A_772/2009

Auskunft (Pfändungsvollzug),

Bundesgericht · 2009-12-07 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien, dem verfahrensbeteiligten Amt und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

5A_772/2009

Verfügung vom 7. Dezember 2009

II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Hohl, Präsidentin,

Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien

A________,

B.________,

Beschwerdeführer,

gegen

C.________,

Beschwerdegegner,

vertreten durch Rechtsanwalt Alfred Gilgen,

Betreibungsamt D.________,

verfahrensbeteiligtes Amt.

Gegenstand

Auskunft (Pfändungsvollzug),

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Beschluss vom 2. Oktober 2009 des Obergerichts des Kantons Thurgau (als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs).

Nach Einsicht

in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Beschluss vom 2. Oktober 2009 des Obergerichts des Kantons Thurgau,

in Erwägung,

dass die Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 zurückgezogen haben, die Beschwerde daher durch die Abteilungspräsidentin (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und die Kosten den solidarisch haftenden Beschwerdeführern aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG),

verfügt die Präsidentin:

1.

Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden den Beschwerdeführern unter Solidarhaft auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien, dem verfahrensbeteiligten Amt und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Dezember 2009

Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Hohl Füllemann