Kompetenzgut | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Dispositiv
- Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.
- Die Gerichtsgebühr von Fr. 300.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.
- Diese Verfügung wird den Parteien, dem Betreibungsamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Bundesgericht II. zivilrechtliche Abteilung 19.08.2013 5A 553/2013 (5A_553/2013) Tribunal fédéral IIe Cour de droit civil 19.08.2013 5A 553/2013 (5A_553/2013) Tribunale federale II Corte di diritto civile 19.08.2013 5A 553/2013 (5A_553/2013)
Kompetenzgut | Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 5A_553/2013 Verfügung vom 19. August 2013 II. zivilrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter von Werdt, Präsident, Gerichtsschreiber Zbinden. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Z.________ AG, Beschwerdegegnerin, Betreibungsamt A.________ . Gegenstand Kompetenzgut, Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, vom 12. Juli 2013. Nach Einsicht in die Beschwerde in Zivilsachen vom 25. Juli 2013 gegen den vorgenannten Entscheid, in das Schreiben des Beschwerdeführers vom 15. August 2013, in Erwägung, dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 15. August 2013 zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und die Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2 BZP, Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG), verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtsgebühr von Fr. 300.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Betreibungsamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 19. August 2013 Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: von Werdt Der Gerichtsschreiber: Zbinden