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4D_85/2012

Mandatsvertrag; Honorar,

Bundesgericht · 2012-12-12 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
  3. Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

{T 0/2}

4D_85/2012

Urteil vom 12. Dezember 2012

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch,

als Einzelrichterin,

Gerichtsschreiber Luczak.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

vertreten durch Rechtsanwalt Carlo Häfeli,

Beschwerdeführerin,

gegen

B.________,

vertreten durch Rechtsanwältin

Dr. Melania Lupi Thomann,

Beschwerdegegner.

Gegenstand

Mandatsvertrag; Honorar,

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn, Zivilkammer, vom 22. August 2012.

Nach Einsicht

in das Urteil des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 22. August 2012 und in die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde;

in Erwägung,

dass das Bundesgericht das Gesuch der Beschwerdeführerin um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege mit Verfügung vom 24. Oktober 2012 abgewiesen hat;

dass die Beschwerdeführerin den ihr auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der ihr mit Verfügung vom 16. November 2012 angesetzten Nachfrist nicht geleistet hat, weshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG und im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Verfassungsbeschwerde nicht einzutreten ist,

erkennt die Einzelrichterin:

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.

Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Solothurn, Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 12. Dezember 2012

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Einzelrichterin: Rottenberg Liatowitsch

Der Gerichtsschreiber: Luczak