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4A_273/2024

Mietvertrag; Ausstand; Rückzug,

Bundesgericht · 2024-07-19 · Deutsch CH
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Dispositiv
  1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
  2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
  3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Bundesgericht

Tribunal fédéral

Tribunale federale

Tribunal federal

4A_273/2024 /WTH

Verfügung vom 19. Juli 2024

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung

Bundesrichterin Kiss, präsidierendes Mitglied,

Gerichtsschreiber Widmer.

Verfahrensbeteiligte

A.________,

Beschwerdeführerin,

gegen

1. B.________,

2. C.________,

3. D.________,

4. E.________,

5. F.________,

6. G.________,

7. H.________,

8. I.________,

9. J.________,

10. K.________,

11. L.________,

Beschwerdegegner.

Gegenstand

Mietvertrag; Ausstand; Rückzug,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 13. März 2024 (ZR.2024.4).

In Erwägung,

dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 15. Juli 2024 ihre Beschwerde vom 7. Mai 2024 gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 13. März 2024 zurückgezogen hat, mit dem unbeachtlichen "Vorbehalt der Wiedereinbringung mit den Noven vor den Vorinstanzen";

dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist (Art. 32 Abs. 2 BGG);

dass die Beschwerdeführerin kostenpflichtig ist (Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG);

dass den Beschwerdegegnern keine Parteientschädigung zuzusprechen ist (Art. 68 BGG);

verfügt das präsidierende Mitglied:

1.

Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.

Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.

Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 19. Juli 2024

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung

des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Kiss

Der Gerichtsschreiber: Widmer